Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anforderungen an Mieter

 

Mieter und berechtigte Fahrer müssen zum Übergabezeitpunkt des Fahrzeuges mindestens 23 Jahre alt sein. Das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis der Klasse B muss mindestens 3 Jahr zurückliegen. Die alte Führerscheinklasse 3 ist auch ausreichend. Weiterhin müssen sie nach wie vor im Besitz dieser Fahrerlaubnis sein, was sie durch Vorlage des gültigen Führerscheines nachzuweisen haben. Ebenso muss ein fester Wohnsitz innerhalb Deutschlands mittels eines gültigen Personalausweises nachgewiesen werden. Eine Weitergabe, auch kurzfristig, an weitere nicht registrierte Fahrer ist nicht gestattet.

 

 

§ 2 Vertrag und Zahlung

 

Der Vertrag kommt schriftlich zustande, sobald der Vermieter ein Angebot erstellt hat und dieses vom Mieter angenommen wurde. Hierzu ist eine Anzahlung von 20% des Mietbetrages binnen 7 Werktagen notwendig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Übergabe zu entrichten. Der Mietbetrag setzt sich aus dem vereinbarten Mietpreis für die Dauer der Vermietung sowie einer einmaligen Übergabepauschale in Höhe von 140 € zusammen. (falls so vereinbart) Zusätzlich ist spätestens am ersten Miet-Tag eine Kaution von 1.500 € zu hinterlegen. Sollte zum Übergabezeitpunkt nicht der volle Betrag des Mieters entrichtet worden sein, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keinerlei Kosten oder bereits bezahlte Beträge zurückerstattet. Falls das Fahrzeug nicht wie vereinbart zurückgebracht wird, wird eine Zahlung von 150 € pro Nacht fällig. Sollten dem Vermieter Schadensersatzansprüche durch nachfolgende Vermietungen entstehen, werden diese beim Mieter geltend gemacht. Bei verfrühter Rückgabe durch den Mieter besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

 

§ 3 Rücktritt

 

Sollte der Mieter vom Vertrag zurücktreten ist eine Stornogebühr fällig. Diese gliedert sich wie folgt:

Rücktritt bis 61 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietbetrages

Rücktritt 60 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Mietbetrages

Rücktritt 29 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietbetrages

 

Rücktritt danach: 90 % des Mietbetrages

 

Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages wird in keinem Fall zurückerstattet; sie wird allenfalls mit den noch fälligen Stornogebühren verrechnet. Sollte der Vermieter vom Vertrag zurücktreten müssen, bestehen keine weiteren Schadensersatzansprüche gegen diesen. Es wird lediglich der bislang bezahlte Betrag zurückerstattet unter Verzicht auf weitere Zahlungen des Mieters. Sollte das gebuchte Wohnmobil nicht fahrtüchtig sein, ist der Vermieter berechtigt, ein gleichwertiges Wohnmobil zur Verfügung zu stellen.

 

§ 4 Leistungen des Vermieters

 

Im Mietbetrag sind folgende Leistungen des Vermieters enthalten:

 

–         Ausführliche Einweisung in das Fahrzeug am Übergabetag

–        300 Freikilometer je Mietnacht; zusätzliche Km werden mit 0,30 € berechnet. Ab einer Mietdauer von 15 Nächten entfällt die Kilometer-begrenzung

 

–         2 Gasflaschen (11kg), von denen eine komplett gefüllt ist

 

–         Zusatzmittel zur Frischwasserkonservierung sowie WC-Konzentrat

 

–         Campingführer in Buchform

 

–         Küchenausstattung

 

–         Adapter für Strom

 

–         Kabeltrommel sowie Wasserschlauch

 

–         Außenreinigung bei Rückgabe

 

 

§ 5 Versicherung

 

Für das Fahrzeug besteht eine Selbstfahrer-Vermietversicherung bei der Nürnberger Versicherung Diese unterteilt sich in eine Haftpflicht-versicherung und eine Voll- und Teilkasko mit jeweils 1.500,- € Selbst-beteiligung je Schadensfall. Sollte es zum vom Mieter verursachten Schadenfall kommen, geht diese Selbstbeteiligung zu dessen Lasten.

 

Ein europaweiter Schutzbrief für Vermieter ist inclusive. Weiterhin ist durch die Registrierung der Fahrzeuge bei Knaus-Tabbert ein erweiterter Knaus Schutzbrief optional möglich. Die Zusatzkosten trägt der Mieter.

 

Die gesamten Versicherungsbedingungen können bei Bedarf beim Vermieter eingesehen werden.

 

§ 6 Übergabe

 

 

Die Übergabe ist frühestens um 12.00 Uhr am Tag vor der ersten Mietnacht möglich. Die Rückgabe muss ebenfalls bis spätestens um 12.00 Uhr am Tag nach der letzten Mietnacht abgeschlossen sein.   (s. § 2) Das Fahrzeug ist im Innenbereich in einem gereinigten Zustand zurück zu geben. Sowohl der Abwasser- als auch der Frischwassertank müssen durch den Mieter ordnungsgemäß entleert werden. Die Toilette muss gereinigt werden. Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen ist der Vermieter berechtigt, bis zu 310 € der Kaution einzubehalten. Ansonsten ist das Fahrzeug in dem Zustand zu übergeben, in dem es übernommen wurde. Hierzu wird jeweils ein Übergabeprotokoll erstellt, indem evtl. Vorschäden dokumentiert werden. Sollten Beschädigungen an oder im Fahrzeug während der Mietdauer entstanden sein, die noch nicht behoben sind, ist der Vermieter berechtigt, die komplette Kaution einzubehalten. Das Fahrzeug muss von beiden Seiten mit einem vollen Kraftstofftank übergeben werden.

 

§ 7 Fahrten ins Ausland

 

Die Fahrten innerhalb der EU sowie der geografischen Grenzen Europas sind grundsätzlich gestattet. Fahrten in osteuropäische Staaten sind jedoch vorher anzugeben. Bestimmte Leistungen des Schutzbriefes werden in manchen osteuropäischen Staaten nicht erbracht.

 

§ 8 Rauchen

 

 

Das Rauchen ist im Mietfahrzeug nicht gestattet. Sollte dennoch Rauchgeruch beanstandet werden können, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden. Die Kosten, einen neutralen Geruchszustandes herbeizuführen, trägt der Mieter alleine. 

 

 

§ 9 Verhalten bei Schäden

 

 

In jedem Schadensfall ist sofort Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.

 

Dieburg, 01.06.2021